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FREIE WÄHLER Rödermark

Verfassungskonforme Besoldung für hessische Beamte und Landesangestellte!

16. September 202314. März 2024

Der Umgang mit den Beamtinnen und Beamten sowie den Angestellten des Landes Hessen in allen Bereichen ist den FREIE WÄHLER ein Dorn im Auge. Herauszustellen ist die Ende 2021 vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel festgestellte verfassungswidrig niedrige Besoldung der Beamten in Hessen. „Jetzt liegt die finale Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe und wir FREIE WÄHLER gehen davon aus, dass das BVerfG dem Urteil des VGH folgen wird. Einzig bedauerlich ist, dass ein Urteil frühestens 2024 zu erwarten ist“, erklärt Engin Eroglu (MdEP), Landesvorsitzender der FREIE WÄHLER Hessen und Spitzenkandidat zur Landtagswahl.

Leider werden die Beamtinnen und Beamten auch nach einem Urteil trotzdem für Gehaltserhöhungen mit angepasstem Inflationsausgleich streiten müssen. Die FREIE WÄHLER Hessen fordern daher, das Ende für den hessischen tariflichen Sonderweg und die Rückkehr in die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). „Für den hessischen tariflichen Sonderweg gibt es für uns FREIE WÄHLER keine Rechtfertigung, sodass die Rückkehr in die Tarifgemeinschaft der deutschen Länder nur folgerichtig ist, andernfalls kann man das Land Hessen nur als Arbeitgeber zweiter Wahl betrachten!“, so Eroglu. Ferne werden ausreichende Stellenhebungsprogramme gefordert und eine genaue Überprüfung der derzeitigen Regelungen zur Heilführsoge. Am besten wäre auch hier eine Rückkehr zur freien Heilführsorge.

Dass all dies Geld kostet, ist den FREIE WÄHLER Hessen bewusst. Daher fordern wir das Land Hessen auf, gegen die gegenwärtige Regelung des Länderfinanzausgleichs zu klagen. Engin Eroglu: „Unser Land braucht sein Geld selber für Bildung, Sicherheit und Infrastruktur.  Hessen als eines der reichsten deutschen Bundesländer hat die finanziellen Möglichkeiten, unsere Forderungen auch umzusetzen. Wir FREIE WÄHLER wollen Hessen als Arbeitgeber wieder den Rang verleihen, den es verdient hat – nämlich den als Wunscharbeitgeber!“, sagt Engin Eroglu abschließend.

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