Nachbetrachtung Stavo 11.02.25

Die Stavo am 11.02.25 endete aus Sicht der FWR mit einem zufriedenstellenden Ergebnis. Erfreulich war, dass der Antrag, die HOPPER Buslinie auf den „Hotspot“ Dietzenbach Mitte/Bahnhof auszuweiten, mit breiter Mehrheit angenommen wurde. Wie auch schon in den Ausschusssitzungen folgte die Mehrheit der Stadtverordneten der Argumentation des Fraktionsvorsitzenden Björn Beicken, das Angebot der HOPPER Buslinie auf den zentralen Verkehrs- und Nahversorgungsknotenpunkt der Nachbargemeinde auszuweiten, um v.a. eine flexible Verbindung zwischen den S-Bahnen S1 (Ober-Roden) und S2 (Dietzenbach) herzustellen. Beicken vermerkte in seiner kurzen Antragserläuterung jedoch auch die Tatsache, dass die FWR das Projekt des „Hopper“ nach wie vor v.a. unter den Kosten-Nutzen-Aspekt weiterhin auch kritisch verfolgen werden. Eine Sichtweise, die die FDP zum Anlass nahm, dem Antrag zwar grundsätzlich seine Sinnhaftigkeit zu attestieren, sich aber aufgrund der bereits zuvor artikulierten Skepsis gegenüber dem Gesamtvorhaben der Stimme zu enthalten. Die Annahme des Antrags bedeutet im Umkehrschluss jedoch noch nicht, dass die angestrebte Verbindung auch zwangsläufig Realität werden muss, dies entscheiden letztendlich die zuständigen Gremien der kvgOF. Genau auf diesen Prozess sollen nun aber die Vertreter aus Rödermark Einfluss nehmen, um die Realisierung des Vorhabens entscheidend zu beeinflussen.
Weniger nachvollziehbar aus Sicht der FWR war das Ergebnis der Abstimmung über den FW-Antrag „Begrenzung Grundsteuer B“. Bereits im zuständigen Ausschuss war klar geworden, dass die FWR mit ihrem Ansinnen, die zu erwartende Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B in 2025 oder spätestens 2026 mit einer Verwaltungsrichtlinie abfedern zu wollen, welche eine maximale Erhöhung des Hebesatzes um 20% des ursprünglichen Satzes vorsah, keine Mehrheiten finden würden. Ein Anschreiben an die Fraktionsvorsitzenden mit einem Gesprächsangebot blieb ohne jegliche Reaktion. Man besäße genügend Instrumente, um die Bürgerinnen und Bürger nicht über Gebühr zu belasten und den Haushalt zu konsolidieren (Haushaltssicherungskonzept). Dass man mit einer Deckelung einer Erhöhung des Hebesatzes der Stadt die Geldzufuhr abschneide, wies Beicken energisch zurück. Es gehe in erster Linie darum, der Stadt eine unverbindliche Richtlinie an die Hand zu geben, bei künftigen Haushaltssatzungen den Hebesatz der Grundsteuer B eben nur moderat zu erhöhen. Als Beispiel dient der Doppelhaushalt 24/25. Hier wurde ein fiktiver Hebesatz in Höhe von ca. 1300% ausgewiesen, welcher nötig gewesen wäre, um den Haushalt ausgeglichen zu gestalten. Eine Kennziffer, welche sich die Bürgerinnen und Bürger merken sollten. Mit dem Antrag der FWR hätte eine Erhöhung des Hebesatzes in 2026 auf maximal 960% stattfinden können. Wie hoch die tatsächliche Steigerung ausfallen wird, wird sich zeigen.
Björn Beicken, Fraktionsvorsitzender und Pressesprecher